Sterben ist okay

Liebe Leserin, lieber Leser,

sie kommt eine halbe Stunde vor dem vereinbarten Termin in der Praxis an, entschuldigt sich, dass sie so früh ist, wusste nicht, wie lange sie brauchen würde mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Sie ist 78 Jahr alt, läuft etwas mühsam, mit gebeugter Haltung, tastet sich durch die Umgebung. Sie will eine Bescheinigung haben, von einem Psychiater, dass sie „gesund ist im Kopf“. Sie hat sich beim Verein Dignitas in der Schweiz angemeldet, sie will dort passive Sterbehilfe in Anspruch nehmen, möchte menschenwürdig sterben.
Und nun will dieser Verein ein fachärztliches Attest darüber haben, dass sie zu einer freien Willensbildung in der Lage ist. Zwei Nervenärzte haben schon abgelehnt und ihre Lungenfachärztin meinte, wenn sie sterben will, könne sie doch auch von einem Hochhaus springen!?
Sie hat eine chronische Lungenerkrankung mit Kurzatmigkeit. Eine Maculadegeneration mit einer Restsehkraft der Augen von 20% und ein Schmerzsyndrom durch orthopädische Beschwerden. Sie war immer eine selbständige Frau, damals alleinerziehende Mutter, hat mehr als 45 Jahre gearbeitet, zum Teil auch in leitender Position. Ihre drei Kinder leben verstreut über Deutschland und sie wohnt seit Jahren allein, sich selber noch versorgend, in einer kleinen Wohnung in Berlin. Sie merkt wie ihre Kräfte weniger werden, es immer schwerer wird den Alltag zu bewältigen. Auf Grund ihrer „fast“ Blindheit traut sie sich immer weniger raus. Und dann hat sie diese Reportagen über Alten- und Pflegeheime mitbekommen, die jetzt ständig in den Medien laufen. Und da will sie nicht hin, das sei überhaupt keine Option für sie: „ich will unter menschenwürdigen Umständen sterben und auch selber bestimmen wann„. Sie hat sich über das Internet informiert und sich dann in der Schweiz beim Verein Dignitas angemeldet. Um in der Schweiz durch passive Euthanasie sterben zu können, muss noch einiges an Formalitäten geregelt werden. Unter Anderem muss sie dieses Attest vorlegen.
Sie war noch nie in ambulanter oder stationärer psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlung. In der Untersuchungssituation war der psychopathologischer Befund völlig unauffällig und die in unserer Praxis durchgeführte Demenztestung war ohne Besonderheiten. Aufgrund dieser, ihrer geistigen Verfassung ist sie in der Lage durch sorgfältige Überlegung und genaues Abwägung ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Und sie ist sich auch der Konsequenzen ihrer Entscheidungen bewusst.
Ich habe ihr ein Attest ausgestellt und irgendwie war sie erleichtert. Sie hatte schon mit ihren Kindern gesprochen, die waren betroffen, haben aber ihre Entscheidung respektiert. Einer der Söhne wird sie in die Schweiz begleiten. Nur wann sie sterben will, das wisse sie noch nicht.
Ich war beeindruckt und auch berührt, ich konnte ihre Haltung verstehen und da sie zu einer freien Willensbildung in der Lage ist, will ich ihre Entscheidung auch respektieren. Bei der Verabschiedung hat sie mir alles Gute gewünscht, und ich ihr …..

Wenn Sie noch Fragen oder Anmerkungen haben, melden Sie sich, ansonsten: Bis zum nächsten Beitrag meinerseits.

Herzlichst,
Dolf Hage

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